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BGBl. Nr. 168/1955

kundgemacht 12.08.1955
168. Kundmachung: Neuerliche Abänderung von Fristen, die im Übereinkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über den Vermögenstransfer der Südtiroler Rückoptanten vorgesehen sind.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 19. Juli 1955, betreffend die neuerliche Abänderung von Fristen, die im Übereinkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der italienischen Regierung über den Vermögenstransfer der Südtiroler Rückoptanten vorgesehen sind.
Kundmachung BGBl. Nr. 168/1955×

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