BGBl. Nr. 224/1955
224. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über den wechselseitigen rechtlichen Verkehr samt Schlußprotokoll.
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über den wechselseitigen rechtlichen Verkehr.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 25neu nie in Kraft getreten
Artikel 25.
Auf die Durchführung von Zustellungen und die Leistung von Rechtshilfe in Strafsachen finden die Bestimmungen der Artikel 8 bis 11, 12 Absatz 1, 13 bis 15 und 17 Absatz 1 sinngemäße Anwendung.