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BGBl. Nr. 224/1955

kundgemacht 06.12.1955 RIS↗
224. Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über den wechselseitigen rechtlichen Verkehr samt Schlußprotokoll.
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über den wechselseitigen rechtlichen Verkehr.
Kundmachung BGBl. Nr. 224/1955× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Rechtshilfe im wechselseitigen rechtlichen Verkehr (Slowenien) neu § 0↗RIS↗
Art. 48neu
in Kraft ab 01.11.1993 · idF BGBl. Nr. 224/1955 Art. 48↗RIS↗

römisch sechs. TEIL.
Schlußbestimmungen.

Artikel 48.

Dieser Vertrag wird ratifiziert, die Ratifikationsurkunden werden in Beograd ausgetauscht werden.