BGBl. Nr. 285/1955
285. Bundesgesetz: Aufhebung der Volksgerichte und die Ahndung der bisher diesen Gerichten zur Aburteilung zugewiesenen Verbrechen.
Bundesgesetz vom 20. Dezember 1955 über die Aufhebung der Volksgerichte und die Ahndung der bisher diesen Gerichten zur Aburteilung zugewiesenen Verbrechen.
Änderungen durch diese Kundmachung
Durchführung des Verbotsgesetzes 1947
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§ 56aufgehoben
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