BGBl. Nr. 289/1955
289. Verordnung: Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr.
Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 21. Dezember 1955 mit der gewerbepolizeiliche Regelungen für die nichtlinienmäßige Beförderung von Personen zu Lande getroffen werden (Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr).
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