BGBl. Nr. 40/1955
40. Verordnung: Einräumung von Privilegien und Immunitäten an zwischenstaatliche Organisationen.
Verordnung der Bundesregierung vom 18. Jänner 1955, womit zwischenstaatlichen Organisationen Privilegien und Immunitäten eingeräumt werden.
Änderungen durch diese Kundmachung
Einräumung von Privilegien und Immunitäten an Spezialorganisationen der Vereinten Nationen
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