BGBl. Nr. 74/1955
74. Zusatzvereinbarung zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Gastarbeitnehmer.
Zusatzvereinbarung zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Gastarbeitnehmer.
Änderungen durch diese Kundmachung
Zusatzvereinbarung zum Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gastarbeitnehmer
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 3neu
Artikel 3
Ratifizierung und Inkrafttreten
Diese Zusatzvereinbarung bedarf der Ratifizierung. Die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Bonn ausgetauscht werden.
Gefertigt in doppelter Urschrift
in Nürnberg, am 31. Oktober 1953.
Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten diese Zusatzvereinbarung mit ihren Unterschriften versehen: