Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 74/1955

kundgemacht 30.04.1955 RIS↗
74. Zusatzvereinbarung zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Gastarbeitnehmer.
Zusatzvereinbarung zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Gastarbeitnehmer.
Kundmachung BGBl. Nr. 74/1955× zu Zusatzvereinbarung zum Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gastarbeitnehmer×

Änderungen durch diese Kundmachung

Zusatzvereinbarung zum Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über Gastarbeitnehmer neu § 0↗RIS↗
Art. 3neu
in Kraft ab 29.09.1954 · idF BGBl. Nr. 74/1955 Art. 3↗RIS↗

Artikel 3

Ratifizierung und Inkrafttreten

Diese Zusatzvereinbarung bedarf der Ratifizierung. Die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Bonn ausgetauscht werden.

Gefertigt in doppelter Urschrift
in Nürnberg, am 31. Oktober 1953.

Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten diese Zusatzvereinbarung mit ihren Unterschriften versehen: