BGBl. Nr. 76/1955
76. Verordnung: Neuerliche Abänderung und Ergänzung der Durchführungsverordnung zu dem Gesetz, betreffend die Abwehr und Tilgung von Tierseuchen.
Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 31. März 1955, womit die Durchführungsverordnung zu dem Gesetz vom 6. August 1909, RGBl. Nr. 177, betreffend die Abwehr und Tilgung von Tierseuchen, neuerlich abgeändert und ergänzt wird.
Änderungen durch diese Kundmachung
Abwehr und Tilgung von Tierseuchen – Durchführungsbestimmungen
1
Art. 4neu
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