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BGBl. Nr. 108/1956

kundgemacht 30.05.1956
108. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Regelung des Betriebes von Garagen und Einstellplätzen sowie zur Regelung der behelfsmäßigen Einstellung von Kraftfahrzeugen.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 14. Mai 1956, betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Regelung des Betriebes von Garagen und Einstellplätzen sowie zur Regelung der behelfsmäßigen Einstellung von Kraftfahrzeugen.
Kundmachung BGBl. Nr. 108/1956× zu Kompetenzfeststellung durch den VfGH

Änderungen durch diese Kundmachung

Kompetenzfeststellung durch den VfGH neu