BGBl. Nr. 183/1956
183. Protokoll, mit welchem das Übereinkommen, betreffend die Sklaverei, abgeändert wird.
PROTOKOLL, MIT WELCHEM DAS AM 25. SEPTEMBER 1926 IN GENF ABGESCHLOSSENE ÜBEREINKOMMEN, BETREFFEND DIE SKLAVEREI, ABGEÄNDERT WIRD
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
ARTIKEL römisch eins
Die Vertragspartner des vorliegenden Protokolls verpflichten sich, diesem in Übereinstimmung mit seinen Bestimmungen volle gesetzliche Kraft und Wirksamkeit in ihren Beziehungen zueinander beizumessen und die im Annex zum Protokoll aufgezählten Abänderungen des Übereinkommens entsprechend anzuwenden.