BGBl. Nr. 183/1956
183. Protokoll, mit welchem das Übereinkommen, betreffend die Sklaverei, abgeändert wird.
PROTOKOLL, MIT WELCHEM DAS AM 25. SEPTEMBER 1926 IN GENF ABGESCHLOSSENE ÜBEREINKOMMEN, BETREFFEND DIE SKLAVEREI, ABGEÄNDERT WIRD
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 7neu
Artikel 7.
Die Hohen Vertragschließenden Teile verpflichten sich, einander und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen die Gesetze und Vorschriften mitzuteilen, die sie zur Durchführung der Bestimmungen des vorliegenden Übereinkommens erlassen werden.