BGBl. Nr. 203/1956
203. Garantieabkommen (Ybbs-Persenbeug-Projekt und Voitsberg-St. Andrä-Projekt) zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung.
Garantieabkommen (Ybbs-Persenbeug-Projekt) zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
ARTIKEL römisch eins
ABSATZ 1.01. Die Vertragspartner dieses Garantieabkommens nehmen alle Bestimmungen der Anleiherichtlinien Nr. 4 der Bank vom 15. Feber 1955 an, vorbehaltlich jedoch der in Anlage 3 zum Anleiheabkommen festgelegten Abänderungen (die so abgeänderten Anleiherichtlinien Nr. 4 sind im nachfolgenden als “Anleiherichtlinien” bezeichnet), mit der gleichen Kraft und Wirkung, wie wenn sie zur Gänze hier festgelegt wären.