Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 215/1956

kundgemacht 22.11.1956
215. Vereinbarung zwischen dem Österreichischen Bundesministerium für Finanzen und der Regierung des Fürstentum Liechtenstein über die Durchführung der Rückerstattung der im Abzugswege an der Quelle erhobenen Steuern von Einkünften aus beweglichem Kapitalvermögen.
Vereinbarung zwischen dem österreichischen Bundesministerium für Finanzen und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Durchführung der Rückerstattung der im Abzugswege an der Quelle erhobenen Steuern von Einkünften aus beweglichem Kapitalvermögen.
Kundmachung BGBl. Nr. 215/1956× zu Doppelbesteuerung – Quellensteuern (Liechtenstein)

Änderungen durch diese Kundmachung

Doppelbesteuerung – Quellensteuern (Liechtenstein) neu