BGBl. Nr. 231/1956
231. Protokoll, betreffend die Europäische Konferenz der Verkehrsminister samt Geschäftsordnung der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister.
PROTOKOLL, betreffend die Europäische Konferenz der Verkehrsminister
Änderungen durch diese Kundmachung
Protokoll, betreffend die Europäische Konferenz der Verkehrsminister samt Geschäftsordnung der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 12neu
Artikel 12
GESCHÄFTSORDNUNG
1. Die diesem Protokoll angeschlossene Geschäftsordnung regelt die Arbeiten der Konferenz.
2. Der Rat kann die Geschäftsordnung durch einstimmigen Beschluß revidieren oder ergänzen.