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BGBl. Nr. 75/1956

kundgemacht 09.04.1956
75. Erklärung betreffend die Weiteranwendung der dem GATT-Abkommen angeschlossenen Listen.
ERKLÄRUNG BETREFFEND DIE WEITERANWENDUNG DER DEM GATT-ABKOMMEN ANGESCHLOSSENEN LISTEN
Kundmachung BGBl. Nr. 75/1956× zu GATT – Weiteranwendung der Listen im Anhang

Änderungen durch diese Kundmachung

GATT – Weiteranwendung der Listen im Anhang neu