BGBl. Nr. 75/1956
75. Erklärung betreffend die Weiteranwendung der dem GATT-Abkommen angeschlossenen Listen.
ERKLÄRUNG BETREFFEND DIE WEITERANWENDUNG DER DEM GATT-ABKOMMEN ANGESCHLOSSENEN LISTEN
Änderungen durch diese Kundmachung
GATT – Weiteranwendung der Listen im Anhang
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Art. 1neu
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