BGBl. Nr. 81/1956
81. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 3. April 1956 über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften (mit Protokoll), unterzeichnet in Genf am 26. Juni 1936, in der am 11. Dezember 1946 in Lake Success unterzeichneten Fassung.
Änderungen durch diese Kundmachung
Suchtgifte - Unterdrückung des unerlaubten Handels
neu
Art. 1neu
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