BGBl. Nr. 88/1956
88. Zahlungsabkommen zwischen der Republik Österreich und Spanien.
Zahlungsabkommen zwischen der Republik Österreich und Spanien.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 3neu
Artikel römisch drei
Wenn Zahlungen auf einem anderen Wege erfolgen sollen, als in Artikel römisch zwei vorgesehen, so bedürfen sie der Zustimmung der hiefür zuständigen Stellen in Österreich und in Spanien.