Rechtstracker.at

BGBl. Nr. 10/1957

kundgemacht 18.01.1957
10. Kundmachung: Annahme des Protokolls, betreffend die Abänderung des in Paris unterzeichneten internationalen Abkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels und des in Paris unterzeichneten internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels, durch weitere Staaten.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 19. Dezember 1956 über die Annahme des Protokolls vom 4. Mai 1949, betreffend die Abänderung des in Paris am 18. Mai 1904 unterzeichneten internationalen Abkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels und des in Paris am 4. Mai 1910 unterzeichneten internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung des Mädchenhandels (BGBl. Nr. 203/1950), durch weitere Staaten.
Kundmachung BGBl. Nr. 10/1957×

Keine Änderungen an Normtexten zugeordnet — BGBl PDF (RIS)↗.