BGBl. Nr. 129/1957
129. Kundmachung: Wiederverlautbarung des Bundesgesetzes über die Gewährung einer Schlechtwetterentschädigung im Baugewerbe.
Kundmachung der Bundesregierung vom 14. Mai 1957, mit der das Bundesgesetz über die Gewährung einer Schlechtwetterentschädigung im Baugewerbe wiederverlautbart wird.