BGBl. Nr. 129/1957
129. Kundmachung: Wiederverlautbarung des Bundesgesetzes über die Gewährung einer Schlechtwetterentschädigung im Baugewerbe.
Kundmachung der Bundesregierung vom 14. Mai 1957, mit der das Bundesgesetz über die Gewährung einer Schlechtwetterentschädigung im Baugewerbe wiederverlautbart wird.
Änderungen durch diese Kundmachung
Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 (BSchEG)
neu
§ 16neu
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