BGBl. Nr. 131/1957
131. Verordnung: Abänderung der Beilage zu § 9 der Verordnung, betreffend Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und die Bezeichnung von Häusern und Wohnungen.
Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 14. Juni 1957, mit der die Beilage zu § 9 der Verordnung des Ministers des Innern vom 22. Februar 1915, RGBl. Nr. 39, betreffend die Absonderung Kranker, Krankheitsverdächtiger und Ansteckungsverdächtiger und die Bezeichnung von Häusern und Wohnungen, abgeändert wird.
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