BGBl. Nr. 226/1957
226. Verordnung: Verbot von Heimarbeit in gewissen Erzeugungszweigen aus Gründen des Dienstnehmerschutzes
Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 1. Oktober 1957, womit Heimarbeit in gewissen Erzeugungszweigen aus Gründen des Dienstnehmerschutzes verboten wird.
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