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BGBl. Nr. 290/1957

kundgemacht 31.12.1957
290. Kundmachung: Annahme des Abkommens über den Internationalen Währungsfonds und des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung durch weitere Staaten.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 7. Dezember 1957 über die Annahme des Abkommens über den Internationalen Währungsfonds und des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung durch weitere Staaten.
Kundmachung BGBl. Nr. 290/1957×

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