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BGBl. Nr. 91/1957

kundgemacht 04.04.1957 RIS↗
91. Übereinkommen, betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen.
Übereinkommen, betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
Kundmachung BGBl. Nr. 91/1957× zu HPÜ 1954×

Änderungen durch diese Kundmachung

Haager Prozeßübereinkommen 1954 (HPÜ 1954) neu § 0↗RIS↗
Art. 12neu
in Kraft ab 12.04.1957 · idF BGBl. Nr. 91/1957 Art. 12↗RIS↗

Artikel 12

Im Falle der Unzuständigkeit der ersuchten Behörde ist das Ersuchschreiben von Amts wegen an die zuständige Gerichtsbehörde desselben Staates unter Beobachtung der dafür in diesem Staate geltenden gesetzlichen Vorschriften abzutreten.