BGBl. Nr. 95/1957
95. Verordnung: Ausgabe von Scheidemünzen zu 25 Schilling.
Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 2. April 1957 über die Ausgabe von Scheidemünzen zu 25 Schilling.
Änderungen durch diese Kundmachung
Ausgabe von Scheidemünzen zu 25 Schilling
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Art. 1neu
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