BGBl. Nr. 96/1957
96. Kundmachung: Abänderung des Verzeichnisses des Staatsvertrages zwischen der Österreichisch-Ungarischen Monarchie und der Schweiz über die Beglaubigung der von den öffentlichen Behörden Österreichs oder der Schweiz ausgestellten oder beglaubigten Urkunden.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 2. April 1957, betreffend den Staatsvertrag vom 21. August 1916, RGBl. Nr. 340/1917, zwischen der Österreichisch-Ungarischen Monarchie und der Schweiz über die Beglaubigung der von den öffentlichen Behörden Österreichs oder der Schweiz ausgestellten oder beglaubigten Urkunden.
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