BGBl. Nr. 101/1958
101. Notenwechsel zwischen der österreichischen Botschaft in Rio de Janeiro und dem brasilianischen Außenministerium über den Abschluß eines Zahlungs- und Warenaustauschabkommens.
Notenwechsel zwischen der österreichischen Botschaft Rio de Janeiro und dem brasilianischen Außenministerium über den Abschluß eines Zahlungs- und Warenaustauschabkommens. Rio de Janeiro, am 27. Februar 1958.
Änderungen durch diese Kundmachung
Zahlungs- und Warenaustauschabkommen
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Art. 1neu
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Art. 6neu
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Art. 7neu
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Anl. 1neu
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