BGBl. Nr. 102/1958
102. Verordnung: Abänderung der Verordnung über den Verkehr mit Essigsäure zu Genußzwecken.
Verordnung der Bundesministerien für soziale Verwaltung, für Justiz und für Handel und Wiederaufbau vom 23. April 1958, womit die Verordnung über den Verkehr mit Essigsäure zu Genußzwecken abgeändert wird.
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