BGBl. Nr. 110/1958
110. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regelung von Zahlungsverpflichtungen aus der Zeit vor dem 9. Mai 1945 samt Unterzeichnungsprotokoll
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regelung von Zahlungsverpflichtungen aus der Zeit vor dem 9. Mai 1945
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 6neu
Artikel 6
Die Schweizerische Eidgenossenschaft schließt dieses Abkommen auch im Namen des Fürstentums Liechtenstein.