BGBl. Nr. 112/1958
112. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Regelung der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 8. Mai 1958, betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Regelung der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit.
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
„Die Regelung der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit fällt nach Artikel 10, Absatz eins, Ziffer eins, („Bundesverfassung“) des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 in Gesetzgebung und Vollziehung in die Zuständigkeit des Bundes.“