BGBl. Nr. 112/1958
112. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Regelung der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 8. Mai 1958, betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Regelung der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit.
Änderungen durch diese Kundmachung
Kompetenzfeststellung durch den VfGH
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Art. 1neu
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