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BGBl. Nr. 171/1958

kundgemacht 29.07.1958 RIS↗
171. Übereinkommen über die Gründung einer Internationalen Organisation für das gesetzliche Meßwesen (Eichwesen).
Übereinkommen über die Gründung einer Internationalen Organisation für das gesetzliche Meßwesen (Eichwesen).
Kundmachung BGBl. Nr. 171/1958× zu Übereinkommen über die Gründung einer Internationalen Organisation für das gesetzliche Meßwesen (Eichwesen)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Übereinkommen über die Gründung einer Internationalen Organisation für das gesetzliche Meßwesen (Eichwesen) neu § 0↗RIS↗
Art. 39neu

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