BGBl. Nr. 173/1958
173. Kundmachung: Aufhebung einer Bestimmung des Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen über die Vermietung freier Wohnungen getroffen werden.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 17. Juli 1958, betreffend die Aufhebung einer Bestimmung des Bundesgesetzes, mit dem Bestimmungen über die Vermietung freier Wohnungen getroffen werden.
Änderungen durch diese Kundmachung
Bestimmungen über die Vermietung freier Wohnungen
1
§ 10aufgehoben
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