ihre gemeinsamen Anstrengungen fortzusetzen, um mit allen Mitteln den freien Austausch von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters zu fördern und alle Beschränkungen des freien Austausches, die in diesem Abkommen nicht vorgesehen sind, aufzuheben oder zu verringern;
BGBl. Nr. 180/1958
180. Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters.
Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 4neu
Artikel römisch vier
Die Vertragsstaaten verpflichten sich im Rahmen des Möglichen:
- Litera a
- Litera bdas mit der Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters verbundene Verwaltungsverfahren zu vereinfachen;
- Litera cfür eine rasche und umsichtige Zollabfertigung der Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters zu sorgen.