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BGBl. Nr. 193/1958

kundgemacht 05.09.1958 RIS↗
193. Siebentes Protokoll über zusätzliche Zugeständnisse zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen.
SIEBENTES PROTOKOLL ÜBER ZUSÄTZLICHE ZUGESTÄNDNISSE ZUM ALLGEMEINEN ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN
Kundmachung BGBl. Nr. 193/1958× zu GATT - zusätzliche Zugeständnisse (P7)×

Änderungen durch diese Kundmachung

GATT - zusätzliche Zugeständnisse (P7) neu § 0↗RIS↗
Anl. 1neu
in Kraft ab 01.09.1958 · idF BGBl. Nr. 193/1958 Anl. 1↗RIS↗

(Übersetzung.)

ALLGEMEINES ZOLL- UND HANDELSABKOMMEN

Zollverhandlungen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland Februar 1957

Zollzugeständnisse der Republik Österreich, die in bilateralen Verhandlungen der Bundesrepublik Deutschland gewährt wurden.

Diese Liste ist nur in englischer Sprache authentisch.

Nr. des österr. Zolltarifentwurfes

Bezeichnung der Waren

Zollsatz

92.04

ex

A – Ziehharmonikas und Konzertinas, mit 40 Bässen und darüber

S 2.500,-

für 100 kg

92.04

 

B 2 – Mundharmonikas bis zu 60 Stimmen

18% des Wertes

92.10

 

D – Teile von Ziehharmonikas:

 

 

 

2 – andere als lose Stimmplatten, Baßmechaniken ohne Gehäuse, Resonanzböden

S 2.500,-

für 100 kg