BGBl. Nr. 197/1958
197. Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Freistaat Bayern über die Anwendung der Salinenkonvention samt Schlußprotokoll.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Freistaat Bayern über die Anwendung der Salinenkonvention.
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen zwischen Österreich und dem Freistaat Bayern über die Anwendung der Salinenkonvention
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 3 § 1neu
TEIL römisch drei.
Paragraph eins,
Die Meinungsverschiedenheiten, die sich auf einen Gegenstand dieses Abkommens beziehen und für deren Entscheidung nicht die Zuständigkeit eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde gegeben ist, sollen im Verhandlungsweg beigelegt werden.