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BGBl. Nr. 214/1958

kundgemacht 30.09.1958 RIS↗
214. Protokoll über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit.
PROTOKOLL ÜBER MILITÄRISCHE PFLICHTEN IN GEWISSEN FÄLLEN VON DOPPELTER STAATSANGEHÖRIGKEIT. UNTERZEICHNET IM HAAG, AM 12. APRIL 1930.
Kundmachung BGBl. Nr. 214/1958× zu Protokoll über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit×

Änderungen durch diese Kundmachung

Protokoll über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit neu § 0↗RIS↗