BGBl. Nr. 232/1958
232. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Verordnung des Bundesministeriums für Justiz, womit die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.) teilweise geändert und neu verlautbart wird, durch den Verfassungsgerichtshof.
Kundmachung des Bundesministeriums für Justiz vom 9. Juli 1958, betreffend die Aufhebung des letzten Satzes des § 56 Abs. 2 der Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 9. Mai 1951, BGBl. Nr. 264, womit die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.) teilweise geändert und neu verlautbart wird, durch den Verfassungsgerichtshof.
Änderungen durch diese Kundmachung
Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.)
1
§ 56neu
lädt …