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BGBl. Nr. 262/1958

kundgemacht 02.12.1958
262. Kundmachung: Annahme des Abkommens über den Internationalen Währungsfonds und des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung durch weitere Staaten.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 25. November 1958 über die Annahme des Abkommens über den Internationalen Währungsfonds und des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Wirtschaftsförderung durch weitere Staaten.
Kundmachung BGBl. Nr. 262/1958×

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