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BGBl. Nr. 266/1958

kundgemacht 12.12.1958
266. Kundmachung: Inkrafttreten des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr von Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen zum eigenen Gebrauch und den Stand der Ratifikationen und Beitritte zu demselben.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 30. November 1958, betreffend das Inkrafttreten des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr von Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen zum eigenen Gebrauch und den Stand der Ratifikationen und Beitritte zu demselben.
Kundmachung BGBl. Nr. 266/1958× zu Einfuhr von Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen

Änderungen durch diese Kundmachung

Einfuhr von Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen neu