Jedes Mitglied hat bei der Abstimmung über Kongreßbeschlüsse eine Stimme. Bei der Abstimmung über folgende Punkte sind jedoch nur solche Organisationsmitglieder stimmberechtigt, die Staaten im Sinne der Absätze a), b) und c) des Artikels 3 der vorliegenden Konvention (im folgenden „Mitglieder, die Staaten sind'' genannt) sind:
- Ziffer einsAbänderung und Auslegung der vorliegenden Konvention oder Vorschläge für eine neue Konvention;
- Ziffer 2Mitgliedschaft bei der Organisation;
- Ziffer 3Beziehungen zu den Vereinten Nationen und anderen zwischenstaatlichen Organisationen;
- Ziffer 4Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten der Organisation und der Mitglieder des Exekutivkomitees, mit Ausnahme der Präsidenten und der Vizepräsidenten der Regionalverbände.