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BGBl. Nr. 86/1958

kundgemacht 09.05.1958 RIS↗Parlament↗
86. Schlußakte der 9. Tagung der Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, Protokoll zur Änderung des Teiles I und der Artikel XXIX und XXX des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, Protokoll zur Änderung der Präambel und der Teile II und III des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, Protokoll über organisatorische Änderungen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, Protokoll zur Berichtigung des französischen Wortlautes des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens vom 15. Juni 1955, Niederschrift zur Berichtigung des Protokolls zur Änderung des Teiles I und der Artikel XXIX und XXX des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, des Protokolls zur Änderung der Präambel und der Teile II und III des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens und des Protokolls über organisatorische Änderungen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, Niederschrift, betreffend die Unterzeichnung des Protokolls über organisatorische Änderungen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, Abkommen über die Organisation für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Handels.
Schlußakte der 9. Tagung der Vertragsparteien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, Protokoll zur Änderung des Teiles I und der Artikel XXIX und XXX des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, Protokoll zur Änderung der Präambel und der Teile II und III des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, Protokoll über organisatorische Änderungen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, Protokoll zur Berichtigung des französischen Wortlautes des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens vom 15. Juni 1955, Niederschrift zur Berichtigung des Protokolls zur Änderung des Teiles I und der Artikel XXIX und XXX des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, des Protokolls zur Änderung der Präambel und der Teile II und III des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens und des Protokolls über organisatorische Änderungen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, Niederschrift, betreffend die Unterzeichnung des Protokolls über organisatorische Änderungen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, Abkommen über die Organisation für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Handels.
Kundmachung BGBl. Nr. 86/1958× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

GATT - Schlußakte der 9. Tagung neu § 0↗RIS↗
Art. 5neu
in Kraft ab 07.10.1957 · idF BGBl. Nr. 86/1958 Art. 5↗RIS↗

Artikel 5 — Die Versammlung

Litera a Die Versammlung besteht aus allen Mitgliedern der Organisation.

Litera b Die Versammlung nimmt die Aufgaben der Organisation wahr.

Litera c Die Versammlung bestimmt den Sitz der Organisation.

Litera d Die Versammlung tritt zu ordentlichen Jahrestagungen sowie zu außerordentlichen Tagungen zusammen, die nach Maßgabe der Geschäftsordnung einberufen werden.

Litera e Die Versammlung gibt sich eine Geschäftsordnung; sie billigt ferner die Geschäftsordnungen des Exekutivkomitees und aller sonstigen nachgeordneten Organe.