BGBl. Nr. 8/1958
8. Verordnung: Neufestsetzung der Zehr- und Ganggelder der gerichtlichen Vollstrecker und Zusteller.
Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 11. Jänner 1958, mit der die Zehr- und Ganggelder der gerichtlichen Vollstrecker und Zusteller neu festgesetzt werden.
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