BGBl. Nr. 101/1959
101. Bundesgesetz: Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten.
Bundesgesetz vom 19. März 1959, womit für das Bundesland Kärnten Vorschriften zur Durchführung der Minderheiten-Schulbestimmungen des Österreichischen Staatsvertrages getroffen werden (Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten).
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 5 § 27neu
Paragraph 27,
In die Bundesmittelschule mit slowenischer Unterrichtssprache sind nur Schüler österreichischer Staatsbürgerschaft aufzunehmen, die bei der Aufnahmsprüfung oder in sonstiger Weise nachzuweisen vermögen, daß ihre Kenntnisse in der slowenischen Sprache für den weiteren Schulfortgang ausreichend sind.