BGBl. Nr. 110/1959
110. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 3. April 1959 über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels.
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