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BGBl. Nr. 132/1959

kundgemacht 04.06.1959
132. Kundmachung: Berichtigter Geltungsbereich des Protokolls, betreffend die Abänderung des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebes von unzüchtigen Veröffentlichungen.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 19. Mai 1959 über den berichtigten Geltungsbereich des Protokolls vom 12. November 1947, betreffend die Abänderung des in Genf am 12. September 1923 abgeschlossenen Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebes von unzüchtigen Veröffentlichungen.
Kundmachung BGBl. Nr. 132/1959×

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