Schutz vor persönlicher Verhaftung oder Zurückhaltung und vor Beschlagnahme ihres persönlichen Gepäcks und, in bezug auf ihre mündlichen und schriftlichen Äußerungen sowie alle Handlungen, die sie in ihrer offiziellen Eigenschaft setzen, Schutz vor jeglicher Gerichtsbarkeit;
BGBl. Nr. 13/1959
13. Zweites Protokoll zum Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates.
ZWEITES PROTOKOLL ZUM ALLGEMEINEN ABKOMMEN ÜBER DIE PRIVILEGIEN UND IMMUNITÄTEN DES EUROPARATES
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
ARTIKEL 1
Die Mitglieder der Kommission genießen während der Ausübung ihrer Aufgaben und auf ihren Reisen zum und vom Konferenzorte die folgenden Privilegien und Immunitäten:
- Litera a
- Litera bUnverletzlichkeit aller Schriftstücke und Urkunden;
- Litera cin den Staaten, die sie bei Ausübung ihrer Aufgaben besuchen oder durchreisen, Befreiung von Einwanderungsbeschränkungen und von der Ausländerregistrierung für sich selbst und für ihre Ehegatten.