BGBl. Nr. 153/1959
153. Kundmachung: Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung in Angelegenheiten des Baues und des Betriebes von landwirtschaftlichen Materialseilbahnen.
Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 27. Juni 1959, betreffend die Feststellung des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Gesetzgebung und Vollziehung in Angelegenheiten des Baues und des Betriebes von landwirtschaftlichen Materialseilbahnen.
Änderungen durch diese Kundmachung
Kompetenzfeststellung durch den VfGH
neu
Art. 1neu
lädt …