BGBl. Nr. 163/1959
163. Abkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die gegenseitige Anerkennung von Seedienstbüchern.
Abkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die gegenseitige Anerkennung von Seedienstbüchern.
Änderungen durch diese Kundmachung
Schiffahrt – Anerkennung von Seedienstbüchern
neu
Art. 1neu
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