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BGBl. Nr. 200/1959

kundgemacht 03.09.1959
200. Verordnung: Feststellung des in den einzelnen Gebieten Österreichs bestehenden anerbenrechtlichen Brauches.
Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 20. August 1959 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft über die Feststellung des in den einzelnen Gebieten Österreichs bestehenden anerbenrechtlichen Brauches.
Kundmachung BGBl. Nr. 200/1959× zu Feststellung des in den einzelnen Gebieten Österreichs bestehenden anerbenrechtlichen Brauches

Änderungen durch diese Kundmachung

Feststellung des in den einzelnen Gebieten Österreichs bestehenden anerbenrechtlichen Brauches neu